Entscheidungsstichwort (Thema)

Unternehmereigenschaft beim Verkauf eines Aktienpakets

 

Leitsatz (redaktionell)

In dem Verfahren ging es um den Verkauf eines umfangreichen Aktienpakets einer gemeinnützigen Einrichtung britischen Rechts durch einen von ihr bestellten Treuhänder, der selbst keinen gewerbsmäßigen Aktienhandel betrieb. Fraglich war, ob der Treuhänder durch diesen Verkauf Unternehmer geworden war. Er hatte den Vorsteuerabzug bezüglich der Veräußerungskosten geltend gemacht, weil der Aktienverkauf eine unternehmerische Tätigkeit dargestellt habe, da ihm langjährige und schwierige Vorbereitungsarbeiten vorausgegangen seien.

Der EuGH hat entschieden, daß im Streitfall keine unternehmerische Tätigkeit ausgeübt wurde. Das deutsche Umsatzsteuerrecht steht mit diesem Urteil im Einklang. Auch danach kann der einmalige Verkauf eines Aktienpakets nicht mit gewerbsmäßigem (unternehmerischen) Wertpapierhandel verglichen werden.

 

Beteiligte

Wellcome Trust Ltd

Commissioners of Customs & Excise

 

Gründe

Urteil des Gerichtshofes

(Fünfte Kammer)

„Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit”

In der Rechtssache C-155/94

betreffend ein dem Gerichtshof nach Artikel 177 EG-Vertrag vom Value Added Tax Tribunal London in dem bei diesem anhängigen Rechtsstreit

Welcome Trust Ltd[1]

gegen

Commissioners of Customs & Excise

vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (77/388/EWG; ABI. L 145, S. 1)

erläßt

Der Gerichtshof

(Fünfte Kammer)

unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten D. A. O. Edward, der Richter J.-P. Puissochet, J. C. Moitinho de Almeida (Berichterstatter), C. Gulmann und P. Jann

Generalanwalt: C. O. Lenz

Kanzler: L. Hewlett, Verwaltungsrätin

unter Berücksichtigung der schriftlichen Erklärungen

der Klägerin des Ausgangsverfahrens, vertreten durch die Barrister Andrew Thornhill, QC, Roger Thomas und Julie Anderson, beauftragt von den Solicitors Cameron Markby Hewitt,

der Regierung des Vereinigten Königreichs, vertreten durch Assistant Treasury Solicitor John E. Collins, als Bevollmächtigten, Beistand: Paul Lasok, QC,

der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch Rechtsberater Thomas F. Cusack und durch Enrico Traversa, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte,

aufgrund des Sitzungsberichts,

nach Anhörung der mündlichen Ausführungen der Klägerin des Ausgangsverfahrens, vertreten durch Andrew Thornhill und Roger Thomas, der Regierung des Vereinigten Königreichs, vertreten durch Paul Lasol, Beistand: Barrister Melanie Hall, und der Kommission, vertreten durch Thomas F. Cusack, in der Sitzung vom 5. Oktober 1995,

nach Anhörung der Schlußanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 7. Dezember 1995,

folgendes

Urteil

1 Das Value Added Tax Tribunal London hat mit Beschluß vom 16. Mai 1994, beim Gerichtshof eingegangen am 13. Juni 1994, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag mehrere Fragen nach der Auslegung der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche Bemessungsgrundlage (77/388/EWG; ABI. L 145, S. 1; im folgenden: Richtlinie) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

2 Diese Fragen stellen sich in einem Rechtsstreit zwischen der als alleinige Treuhänderin (Trustee) des Wellcome Trust, eines Charitable Trust (gemeinnütziger Trust), handelnden Welcome Trust Ltd (im folgenden: Klägerin) und den Commissioners of Customs & Excise (Ministerialabteilung für Zölle und Verbrauchssteuern; im folgenden: Commissioners) über einen Antrag auf Erstattung von Mehrwertsteuer, die bei einem Aktienverkauf als Vorsteuer entrichtet wurde und dem Anteil der an Erwerber außerhalb der Europäischen Gemeinschaft verkauften Aktien entspricht.

3 Die Welcome Foundation Ltd (im folgenden: Foundation) übernahm 1924 das pharmazeutische Unternehmen Burroughs, Wellcome and Co, das 1880 von zwei Apothekern, Silas Burroughs und Henry Wellcome, als Personengesellschaft (Partnership) gegründet worden war. Der 1936 verstorbene Sir Henry Wellcome hatte testamentarisch bestimmt, daß alle seine Aktien der Foundation vom Wellcome Trust verwaltet werden sollten, dessen Treuhänder das Einkommen aus den Aktien für die Forschung auf den Gebieten der Tier- und Humanmedizin sowie der Medizingeschichte verwendet werden sollten. Aufgrund einer richterlichen Anordnung vom 1. Juni 1992 wurde die Klägerin als alleinige Treuhänderin anstelle der natürlichen Personen eingesetzt, die zuvor diese Funktion wahrgenommen hatten.

4 Der Wert der Anteile der Klägerin an der Foundation betrug 1980 250 Millionen UKL. 1984 wurde eine Diversifizierung dieser Beteiligung als ratsam angesehen, nachdem sich das Vermögen der Klägerin bis dahin aus Aktien der Foundation und anderen, von dieser ausgegebenen Wertpapieren zusamme...

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