Die Anlage AUS wurde auf den VZ 2021 fortgeschrieben.

Beraterhinweis Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland gehören nunmehr zu den Drittstaaten. Daher sind negative Einkünfte i.S.d. § 2a EStG ("Nicht nach DBA steuerfreie negative Einkünfte i.S.d. § 2a Abs. 1 EStG" und "Nach DBA steuerfreie negative Einkünfte i.S.d. § 2a Abs. 1 EStG") auch aus diesen Ländern in den Zeilen 31-35 und in den Zeilen 48-52 der Anlage AUS zu erfassen.

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