Die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung betrifft nicht ausschließlich die ESt-Erklärung, sondern auch weitere Unterlagen zur Steuererklärung. Im Einzelnen sind

elektronisch an das FA zu übermitteln.

Beraterhinweis Auch für die Unterlagen zur Steuererklärung gelten die Regelungen zur Vermeidung unbilliger Härten (vgl. § 60 Abs. 4 S. 2 EStDV, § 5b Abs. 2 EStG, § 13a Abs. 3 S. 5 EStG).

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