Die Anlage Vorsorgeaufwand dient der Geltendmachung von

  • Beiträgen zur Altersvorsorge,
  • Beiträgen zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung,
  • Beiträgen zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung,
  • Beiträgen zur ausländischen gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung,
  • als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie von
  • weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen und
  • ergänzenden Angaben zu Vorsorgeaufwendungen.

"e-Daten": Die Anlage Vorsorgeaufwand ist im Wesentlichen von der Übermittlung elektronischer Daten durch Dritte betroffen. Die betroffenen Zeilen sind durch ein "e" gekennzeichnet. Sofern die elektronisch übermittelten Daten richtig sind, ist insoweit keine Erklärung ggü. dem FA erforderlich.

Die Anlage Vorsorgeaufwand wurde auf den VZ 2021 fortgeschrieben.

Beraterhinweis Gemäß § 10 Abs. 3 S. 4 ff. EStG beträgt der für VZ 2021 zu berücksichtigende Anpassungsfaktor 92 % für Beiträge zur Altersvorsorge. Der Höchstbetrag für 2021 beträgt 25.786 EUR (104.400 EUR x 24,7 %), dv. 92 % = 23.723 EUR, bei Ehegatten/Lebenspartnern 47.446 EUR.

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