Die Anlage Vorsorgeaufwand dient der Geltendmachung von

  • Beiträgen zur Altersvorsorge,
  • Beiträgen zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung,
  • Beiträgen zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung,
  • Beiträgen zur ausländischen gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung,
  • als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sowie von
  • weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen und
  • ergänzenden Angaben zu Vorsorgeaufwendungen.

"e-Daten": Die Anlage Vorsorgeaufwand ist im Wesentlichen von der Übermittlung elektronischer Daten durch Dritte betroffen. Die betroffenen Zeilen sind durch ein "e" gekennzeichnet. Sofern die elektronisch übermittelten Daten richtig sind, ist insoweit keine Erklärung ggü. dem FA erforderlich.

Wichtige Änderungen in der Anlage Vorsorgeaufwand

  • Zeile 27: Die Günstigerprüfung des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 4a EStG ist letztmalig für den VZ 2019 erfolgt. Daher konnte die Abfrage in der bisherigen Zeile 28 für Beiträge zu zusätzlichen Pflegeversicherungen (ohne Pflege-Pflichtversicherung) entfallen. Die Formulierung in Zeile 27 wurde entsprechend ergänzt.
  • Wegfall der bisherigen Zeile 56: Da die Günstigerprüfung nach § 10 Abs. 4a S. 1 EStG ab VZ 2020 entfallen ist, ist die Abfrage, ob die Anwartschaft auf Altersversorgung ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung erworben wurde, nicht mehr notwendig.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge