Der modulare Aufbau der ESt-Erklärung wird für den VZ 2020 konsequent weitergeführt. Das Ziel bleibt weiterhin, die Anzahl der auszufüllenden Formulare im Einzelfall zu reduzieren und somit auf das notwendige Maß zu beschränken. Hierdurch soll Aufwand vermieden werden. Ebenso wird auch für 2020 an dem Verzicht auf die Deklaration von Informationen verzichtet, die dem Finanzamt bereits vorliegen ("e-Daten"). Hier ist wünschenswert, dass sich der Verzicht auf die Deklaration von e-Daten in Zukunft auch für die elektronisch übermittelten Steuererklärungen umsetzen lässt. Der Beitrag wird in EStB 7/2021 fortgesetzt.

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