Die Anlage Energetische Maßnahmen wurde seit VZ 2020 neu aufgelegt und dient der Umsetzung der Steuerermäßigung nach § 35c EStG für zu eigenen Wohnzwecken genutzte eigene Gebäude[2]. Die Anlage gliedert sich in folgende Abschnitte:

  • Zeilen 4-8: Angaben zum begünstigten Objekt
  • Zeilen 9-20: Angaben zu begünstigten Aufwendungen
  • Zeilen 21-22: Angaben zu Besonderheiten beim Austausch von Gas-Brenntwertkesseln
  • Zeilen 23-25: Angaben zum Miteigentum
  • Zeilen 26/27: Angaben zum Abzug von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Beraterhinweis Die Förderung kann für mehrere Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden, die zeitlich unabhängig voneinander erfolgen können. Für alle energetischen Maßnahmen zusammen wird für das begünstigte Objekt maximal eine Steuerermäßigung von 40.000 EUR gewährt. Die Förderung verteilt sich auf drei Jahre.

[2] Vgl. hierzu Bleschick, Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG) (I), EStB 2021, 211 und (II), EStB 2021, 262 (in dieser Ausgabe).

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