Die Anlage Unterhalt wurde auf den VZ 2020 fortgeschrieben. Der Höchstbetrag der Ermäßigung nach § 33a Abs. 1 S. 1 EStG beträgt 9.408 EUR.

Beraterhinweis Die Ländergruppeneinteilung für Fälle, in denen sich der Abzug der Aufwendungen nach den Verhältnissen im Wohnsitzstaat ergibt, kann dem Schreiben des BMF v. 20.10.2016[1] entnommen werden.

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