Die Anlage G wurde redaktionell auf den VZ 2020 fortgeschrieben und wie folgt geändert:

  • Zeile 3: Es wurde ein Hinweis auf die ergänzende Abgabe der "Anlage Corona-Hilfen" angebracht.
  • Zeile 22: Die Beschreibung zur Anrechnung von GewSt, welche aus mittelbaren Beteiligungen resultiert, wurde geändert, da ab 2020 die bisherige Übergangsregelung entfallen ist. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Summe der betriebsbezogen ermittelten Höchstbeträge nach § 35 Abs. 1 S. 5 EStG aus mittelbaren Beteiligungen nicht in den Zeilen 16-21 enthalten sein darf.
  • Die Zeilennummerierung hat sich ab Seite 2 geändert.
  • Zeilen 33/34: Enthält ein Veräußerungsgewinn i.S.d. §§ 14, 14a Abs. 1, der §§ 16 und 18 Abs. 3 EStG auch nach dem Teileinkünfteverfahren steuerpflichtige Teile des Gewinns aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, steht die Übertragung des Gewinns oder eines Teils des Gewinns aus der Veräußerung der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder die Bildung einer Rücklage hierfür nach § 6b Abs. 10 EStG der Anwendung der Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG nicht entgegen (Fallvariante mit Freibetrag). Aus diesem Grunde wurde die bisherige Zeile 33 auf zwei Zeilen aufgeteilt. In Zeile 33 wird/werden die Höhe der Übertragungen von aufgedeckten stillen Reserven und/oder die in Anspruch genommenen Rücklagen nach § 6b Abs. 1 bis 9 ggf. i.V.m. § 6c EStG abgefragt und in Zeile 34 die Höhe der Übertragungen von aufgedeckten stillen Reserven und/oder die in Anspruch genommenen Rücklagen nach § 6b Abs. 10 ggf. i.V.m. § 6c EStG.
  • Zeilen 38/39: Die Anpassung ist für die Fallvariante Veräußerungsgewinne ohne beantragten/gewährten Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG erfolgt. In Zeile 38 wird abgefragt, ob § 6b Abs. 1-9 ggf. i.V.m. § 6c EStG angewendet wurde und, ob dies für diese oder für alle Veräußerungen zutrifft (Angabe mit dem Wert 1) oder, ob dies zutrifft, aber nicht für alle Veräußerungen (Angabe mit dem Wert 2). Über Zeile 39 wird abgefragt, ob § 6b Abs. 10 ggf. i.V.m. § 6c EStG angewendet wurde (falls ja = Wert "1" eintragen).

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