Die erweitert beschr. Steuerpflicht erfordert, dass der Stpfl. in einem niedrig besteuernden Gebiet ansässig ist. Nicht erforderlich ist dagegen, dass er von Deutschland direkt in dieses Gebiet zieht. Auch ein Umzug über ein nicht niedrig besteuerndes Gebiet kann daher die erweitert beschr. Steuerpflicht auslösen. Da die erweitert beschr. Steuerpflicht für 10 Jahre nach dem Wegzug eingreifen kann, sind Umzüge während dieses Zeitraums stets (auch) unter dem Gesichtspunkt der Besteuerung in Deutschland zu betrachten.

Sofern es auf die wesentlichen wirtschaftlichen Interessen ankommt, muss der Stpfl. über 10 Jahre nach seinem Wegzug bei seiner Vermögensplanung die erweitert beschr. Steuerpflicht berücksichtigen. Umzüge sind daher sorgfältig zu dokumentieren.

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