Die erweitert beschr. Steuerpflicht gem. § 2 AStG ist eine Sonderform der beschr. Steuerpflicht, wenn der Stpfl. aus der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland ausgeschieden ist. Sie greift ein, wenn ein Deutscher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland in ein niedrig besteuerndes Gebiet verlegt, aber weiterhin in Deutschland wesentliche wirtschaftliche Interessen behält. Damit soll verhindert werden, dass natürliche Personen nur aus steuerlichen Gründen in niedrig besteuernde Gebiete ziehen.

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