Kurzbeschreibung

Dieser Musterbrief wendet sich direkt an den Mandanten und unterstützt den steuerlichen Berater für den Fall der Erstberatung oder bei einem Mandantenwechsel. Er zeigt Beratungspotenzial bei der Bilanzierung nach Handels- und/oder Steuerrecht auf.

Hinweis: Weitergabe von Mandanteninformationen

Die Weitergabe der Mandanteninformationen, z. B. per E-Mail oder als Brief, an Ihre Mandanten ist zulässig, die Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft ist hingegen nicht zulässig. Ebenso zulässig ist die Veröffentlichung, z. B. als HTML-Dokument oder als PDF-Datei, im geschützten Bereich des Internetauftritts Ihrer Kanzlei. Aus urheberrechtlichen Gründen ist eine Veröffentlichung z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Internet-Homepages im öffentlich zugänglichen Bereich nicht gestattet.

Anschreiben

  [Briefkopf Kanzlei]
Frau/Herr …  
   
  [Datum]
   
Unser Termin/unser Telefonat am/vom …
   

Sehr geehrte Frau …, sehr geehrter Herr …,

da Sie mit Ihrem Unternehmen sowohl der handelsrechtlichen als auch der steuerrechtlichen Verpflichtung zur Buchführung unterliegen, muss für das von Ihnen geführte Unternehmen zum nächstfolgenden Abschlussstichtag sowohl eine Handelsbilanz als auch eine Steuerbilanz erstellt werden. Nachfolgend möchte ich/möchten wir Ihnen die wesentlichen und relevanten Unterschiede erläutern, die sich im Rahmen der Erstellung ergeben können.

Zunächst möchte ich/möchten wir darauf hinweisen, dass die Steuerbilanz die primäre Besteuerungsgrundlage für das Finanzamt bildet. Sie wird dem Grunde nach aufgestellt als Steuerbemessungsgrundlage für die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer sowie die Gewerbesteuer. Zunächst möchte ich/möchten wir darauf hinweisen, dass die Steuerbilanz die primäre Besteuerungsgrundlage für das Finanzamt bildet. Sie wird dem Grunde nach aufgestellt als Steuerbemessungsgrundlage für die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer sowie die Gewerbesteuer. Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zur Aufstellung einer Handelsbilanz nur, sofern Sie unter die generelle Buchführungspflicht des Handelsgesetzbuchs fallen (Stichwort: Kaufmannseigenschaft) Es gilt zu unterscheiden zwischen dem Istkaufmann, dem Kannkaufmann und dem Formkaufmann. Sind Sie als Unternehmer nach Handelsrecht zur Buchführung verpflichtet, müssen Sie neben der Handelsbilanz verpflichtend auch eine Steuerbilanz erstellen. Besteht für Sie weder eine handelsrechtliche noch eine steuerliche Buchführungspflicht, bildet die sog. Einnahmen-Überschussrechnung die Besteuerungsgrundlage für das Finanzamt. Da die Handelsbilanz nach den Anwendungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt wird und die Steuerbilanz nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG), kann es zu unterschiedlichen Ansätzen einzelner Vermögens- und Schuldpositionen kommen. Durch unterschiedliche Ansätze zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz ergibt sich dann in der Folge ein unterschiedlich hoher Gewinn. Das bedeutet, der Gewinn, den die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung ausweist, kann vom Gewinn, den die steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung ausweist, abweichen. Dabei bildet die steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung einen Bestandteil des steuerlichen Jahresabschlusses und die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung einen Bestandteil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses.

Da die Handelsbilanz nach den Anwendungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt wird und die Steuerbilanz nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG), kann es zu unterschiedlichen Ansätzen einzelner Vermögens- und Schuldpositionen kommen. Durch unterschiedliche Ansätze zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz ergibt sich dann in der Folge ein unterschiedlich hoher Gewinn. Das bedeutet, der Gewinn, den die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung ausweist, kann vom Gewinn, den die steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung ausweist, abweichen. Dabei bildet die steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung einen Bestandteil des steuerlichen Jahresabschlusses und die handelsrechtliche Gewinn- und Verlustrechnung einen Bestandteil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses.

Das bedeutet z. B., dass aufgrund unterschiedlich bewerteter Ansätze von Vermögenspositionen in der Steuerbilanz im Verhältnis zur Handelsbilanz, der handelsrechtliche Gewinn höher sein kann als der steuerliche Gewinn, oder umgekehrt. Bei Einzelkaufleuten besteht der Jahresabschluss in der Regel nur aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Bei Kapitalgesellschaften hingegen werden die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung um den Lagebericht und den Anhang erweitert, die ebenso Bestandteile des Jahresabschlusses sind.

Welche wichtigen Ansatzunterschiede zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz gibt es?

Zunächst möchte ich/möchten wir darauf hinweisen, dass die Steuerbilanz die primäre Besteuerungsgrundlage für das Finanzamt bildet. Sie wird dem Grunde nach aufgestellt als Steuerbemessungsgrundlage für die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer sowie die Gewe...

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