RA StB Stefan Heinrichshofen / StB Alexander Moldan[*]

Nach dem EuGH-Urt. v. 20.1.2021 in der Rechtssache QM und dem Nachfolgeurteil des FG Saarland vom 29.7.2021 scheint es nicht unwahrscheinlich, dass es in Deutschland hinsichtlich der Bewertung der Dienstwagenüberlassung zu einem Paradigmenwechsel kommen wird. Der Wechsel könnte dabei unter dem Motto "Alles auf Anfang" stehen und, insb. für die Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage, zur Folge haben, dass eine von der Finanzverwaltung im Jahr 1996 einmal kurzfristig vertretene Rechtsauffassung zurückkehrt. Daher wird in diesem Beitrag auch die Historie der nationalen Rechtsauffassung seit dem Jahr 1996 skizziert, bevor auf die nun vermutlich den Paradigmenwechsel einleitende Rechtsprechung eingegangen wird. Anschließend werden anhand von Beispielen mögliche Konsequenzen des Paradigmenwechsels auf die Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenüberlassung dargestellt.

[*] Dipl.-Finw. (FH), RA, FAfStR, StB Stefan Heinrichshofen ist Partner bei Peters, Schönberger & Partner mbB, München und StB, Dipl.-Kfm. Alexander Moldan ist als Tax Manager bei der AUDI AG im Bereich Umsatzsteuer tätig. Der Beitrag wurde nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst.

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