Nach dem EuGH-Urt. v. 20.1.2021 in der Rechtssache QM und dem Nachfolgeurteil des FG Saarland vom 29.7.2021 scheint es nicht unwahrscheinlich, dass es in Deutschland hinsichtlich der Bewertung der Dienstwagenüberlassung zu einem Paradigmenwechsel kommen wird. Der Wechsel könnte dabei unter dem Motto "Alles auf Anfang" stehen und, insbesondere für die Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage, zur Folge haben, dass eine von der Finanzverwaltung im Jahr 1996 einmal kurzfristig vertretene Rechtsauffassung zurückkehrt. Daher wird nachfolgend unter Punkt II. auch die Historie der nationalen Rechtsauffassung seit dem Jahr 1996 skizziert, bevor unter Punkt III. auf die eingangs erwähnte, nun vermutlich den Paradigmenwechsel einleitende Rechtsprechung eingegangen wird. Anschließend werden unter den Punkten IV. und V. anhand von Beispielen mögliche Konsequenzen des Paradigmenwechsels auf die Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenüberlassung dargestellt.

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