Zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Pflanzen- und Tierproduktion dienen. Dazu zählen alle Flächen, die als Ackerland und Grünland genutzt werden. Auch die im Rahmen öffentlicher Förderprogramme stillgelegten Flächen, Blühstreifen u. a. sowie brachliegendes Acker- und Grünland sind hier zu erfassen.
Zu beachten ist, dass zusätzlich zur Fläche der Nutzung die Ertragsmesszahl einzutragen ist.
Das nach dem Bodenschätzungsgesetz eingestufte Acker- und Grünland wird zukünftig als landwirtschaftliche Nutzung zusammengefasst. Damit entfällt eine getrennte Angabe und Berechnung der jeweiligen Flächengrößen sowie der Ertragsmesszahlen (EMZ) für das Ackerland und das Grünland.
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