Wenn die Voraussetzungen für eine teilweise oder umfassende Steuerbefreiung und/oder Ermäßigung der Grundsteuermesszahl erfüllt sind, ist im Hauptvordruck ein entsprechendes Häkchen zu setzen und in der Anlage Grundsteuerbefreiung/-ermäßigung (HmbGrSt 4) sind detailliertere Angaben zu den betroffenen Flächen und Gebäuden/Gebäudeteilen zu machen. Die allgemeinen Ermäßigungen der Grundsteuermesszahl für Wohnflächen und für normale Wohnlagen sind an dieser Stelle nicht anzugeben, sie werden vom Finanzamt automatisch auf Grundlage der Angaben zur Wohnfläche in der Anlage Grundstück berücksichtigt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge