Dr. Martin Lohr, Notar[*]

Nicht selten müssen bereits vor der Eintragung der GmbH Änderungen bezüglich des Stammkapitals und der Einlagen erfolgen – etwa in den Fällen, in denen das Stammkapital wider Erwarten nicht in der angestrebten Höhe erbracht werden kann oder weil Hindernisse für die Erbringung von Sachleistungen bestehen. In diesen Fällen muss die Satzung entsprechend angepasst werden. Der Beitrag beinhaltet einen kurzen Überblick über die Anforderungen solcher Änderungen sowie einen entsprechenden Formulierungsvorschlag.

[*] Der Autor ist Notar in Neuss.

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