Die in der nachfolgenden Tabelle genannten Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) sind bei Sanierung der jeweiligen Bauteile einzuhalten. Die Anforderungen beziehen sich nur auf die wärmeübertragenden Umfassungsflächen.

Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der jeweiligen Bauteile
lfd. Nummer Bauteil Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Umax in W/(m² K) bzw. der max. Wärmeleitfähigkeit λ in W/(m K)
3.1 Oberste Geschossdecken und Wände (einschließlich Abseitenwände) gegen unbeheizte Dachräume 0,14
3.2 Decken gegen unbeheizte Räume sowie Kellerdecken 0,25
3.3 Geschossdecken gegen Außenluft von unten 0,20
3.4 Bodenflächen gegen Erdreich 0,25

Bei Sanierungsmaßnahmen, insbesondere an der wärmeübertragenden Gebäudehülle, ist stets zu prüfen, ob Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestfeuchteschutzes, insbesondere zur Vermeidung von Tauwasserausfall und Schimmelpilzbildung durch Einhaltung des Mindestluftwechsels und des Mindestwärmeschutzes, erforderlich sind. Bei allen Maßnahmen ist auf eine wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung zu achten. Entsprechende Nachweise sind zu führen. Notwendige Maßnahmen sind umzusetzen.

[1] Anlage 3 geändert durch Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung vom 14.06.2021. Anzuwenden ab 01.01.2021.

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