Der Veräußerungsgewinn[1] ist die Differenz zwischen Verkaufs-/Rückgabepreis und den Anschaffungskosten, ggf. gemindert um die angesetzten Vorabpauschalen.
Die Regelungen des § 20 Abs. 4 EStG sind für die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines Investmentanteils entsprechend anzuwenden.[2] D. h., es gelten die dortigen Regelungen
- zur Berücksichtigung von Veräußerungskosten,
- zur Umrechnung von Fremdwährungen,
- im Hinblick auf die Fifo-Methode.[3]
Auch der so ermittelte Veräußerungsgewinn unterliegt – wie ein Veräußerungsverlust[4] – bei Aktien-, Misch- und Immobilienfonds der jeweiligen Teilfreistellung.
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