FinMin Schleswig-Holstein, 29.8.2013, VI 343 - O 2368 - 015/18

In den beigefügten Anlagen übersende ich Ihnen weitere Informationen zu ELStAM für Arbeitgeber:

  • eine Medien-Information des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 18.7.2013 (Anlage 1),
  • eine vom Kommunikationsprojekt ELStAM herausgegebene Präsentation für interne Arbeitgeber-Schulungen (Anlage 2),
  • eine aktualisierte Fassung des Leitfadens für Lohnbüros (Anlage 3),
  • eine aktualisierte Vorabversion der ELStAM-Fallbeispiele (Anlage 4, gültig ab ELStAM-Release 1.10; die Produktivsetzung von Release ELStAM 1.10 ist für September 2013 geplant. Die Softwarehersteller haben Anfang August 2013 die aktualisierte Version der ELStAM-Fallbeispiele erhalten.),
  • das vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebene ELStAM-Startschreiben vom 25.7.2013 (Anlage 5) und das vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebene ELStAM-Anwendungsschreiben vom 7.8.2013 (Anlage 6) sowie
  • die aktualisierten FAQ für Arbeitgeber (häufige Fragen für Arbeitgeber zur elektronischen Lohnsteuerkarte, Anlage 7). Diese barrierefreie Fassung wurde auch unter www.elster.de mit Stand 1.8.2013 eingestellt.

Sehr dankbar wäre ich Ihnen, wenn Sie die beigefügten Unterlagen zu ELStAM an Ihre Mitglieder weiterleiten und Ihren Mitgliedern empfehlen würden, soweit nicht bereits geschehen, baldmöglichst dem ELStAM-Verfahren beizutreten. Nach aktuellem Stand beträgt der Anteil der in Schleswig-Holstein dem elektronischen Verfahren beigetretenen Arbeitgeber zwischenzeitlich bereits über 60 %.

Auf die ausführlichen Informationen zu ELStAM unter www.elster.de sowie auf den Internetseiten des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein unter http://www.schleswig-holstein.de/FM/DE/Steuern/ELSTAM/elstam_node.html weise ich hin.

 

Anlage 1

Landesregierung Schleswig-Holstein

Finanzministerium

Medien-Information

18.7.2013

Die Hälfte der Arbeitgeber in Schleswig-Holstein hat auf ELStAM umgestellt:

Umstellung auf den „letzten Drücker” vermeiden

Zum Ende des 2. Quartals hat bereits die Hälfte aller Arbeitgeber in Schleswig-Holstein auf das ELStAM-Verfahren umgestellt. „50,04% unserer Arbeitgeber sind dem Verfahren beigetreten. Bislang läuft alles wie geplant”, berichtet Finanzministerin Monika Heinold. Damit ist für über 450.000 Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein die vollelektronische, papierlose Lohnsteuerkarte bereits Realität.

Arbeitgeber haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Verfahrenseinstieg bis zum Jahresende 2013 zurückzustellen. Um die Vorteile des papierlosen Verfahrens zeitnah nutzen zu können, empfiehlt sich jedoch ein früherer Einstieg. Auch bleibt so mehr Zeit für die Anpassung der betrieblichen Abläufe und Software.

Für einen reibungslosen Einstieg empfiehlt das Ministerium einen Informationsaustausch der Arbeitgeber mit ihren Arbeitnehmern. Dazu wurden entsprechende Musterschreiben unter www.elster.de eingestellt. Auch weitere Arbeitshilfen für den Arbeitgeber zum ELStAM-Verfahrenseinstieg stehen hier bereit. Um insbesondere größeren Arbeitgebern den Umstieg auf das ELStAM-Verfahren zu erleichtern, besteht die Möglichkeit, nicht mit allen Beschäftigten gleichzeitig, sondern stufenweise in das Verfahren einzusteigen.

Für Arbeitnehmer wurde im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de/eportal die Möglichkeit geschaffen, die eigenen ELStAM zu kontrollieren. Damit können die Arbeitnehmer sicherstellen, dass sie auch künftig eine korrekte Gehaltsabrechnung erhalten.

Mehr Informationen: www.schleswig-holstein.de/FM/DE/Steuern/ELSTAM/elstam_node.html.

Zahlen
 
79.450 Arbeitgeber gibt es in Schleswig-Holstein
 
39.754 Arbeitgeber mit insgesamt 452.807 Arbeitnehmern haben per 5.7.2013 auf ELStAM umgestellt

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5: BMF, Schreiben v. 25.7.2013, IV C 5 – S 2363/13/10003

Anlage 6: BMF, Schreiben v. 7.8.2013, IV C 5 – S 2363/13/10003

Anlage 7

 

Normenkette

EStG § 39

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