FinMin Schleswig-Holstein, 5.3.2013, VI 343 - O 2368 - 015/18

In den beigefügten Anlagen übersende ich Ihnen weitere Informationen zu ELStAM für Arbeitgeber:

  • Medien-Information des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 28.2.2013 (Anlage 1),
  • ELStAM – Informationen für Arbeitgeber (Anlage 2).

Sehr dankbar wäre ich Ihnen, wenn Sie die beigefügten Unterlagen zu ELStAM an Ihre Mitglieder weiterleiten und Ihren Mitgliedern empfehlen würden, soweit nicht bereits geschehen, möglichst frühzeitig dem ELStAM-Verfahren beizutreten.

Auf die ausführlichen Informationen zu ELStAM unter www.elster.de sowie auf den Internetseiten des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein unter http://www.schleswig-holstein.de/FM/DE/Steuern/ELSTAM/elstam_node.html weise ich hin.

 

Anlage 1

Landesregierung Schleswig-Holstein

Finanzministerium

Medien-Information

28.2.2013

Ein Viertel aller Arbeitgeber hat auf ELStAM umgestellt

Finanzministerin Heinold empfiehlt frühen Beitritt der Arbeitgeber

Seit dem 1.11.2012 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihre Beschäftigten im ELStAM-Verfahren anzumelden und die zum 1.1.2013 gültigen Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) abzurufen. In Schleswig-Holstein sind bis Februar 2013 bereits über 25 % der Arbeitgeber dem ELStAM-Verfahren beigetreten. Damit ist für viele Schleswig-Holsteiner die vollelektronische Lohnsteuerkarte bereits Realität. „Bislang läuft alles im grünen Bereich”, berichtet Finanzministerin Heinold.

Der Einstiegszeitpunkt in das ELStAM-Verfahren kann von den Arbeitgebern innerhalb des Jahres 2013 eigenständig gewählt werden. „Ich werbe jedoch bei den Arbeitgebern für einen frühen Beitritt”, so Heinold, „so gerät man bei einer eventuellen Abweichung nicht unter Druck.”

Empfehlungen für Arbeitnehmer:

  • Die Lohnsteuermerkmale, die beim Abzug zugrunde gelegt werden, wurden allen Arbeitnehmern im Jahr 2011 zugeschickt. Wer diese Übersicht nicht mehr hat, kann die aktuellen ELStAM nach der Anmeldung im ElsterOnline Portal einsehen. Für die Registrierung unter www.elsteronline.de ist immer die steuerliche Identifikationsnummer erforderlich.
  • Wer Freibeträge geltend macht, muss diese neu beim FA beantragen. Nur Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, werden ohne neuen Antrag weiterhin berücksichtigt.

Empfehlungen für Arbeitgeber:

  • Sehr großen Arbeitgebern empfiehlt die Finanzverwaltung, nicht mit allen Beschäftigten gleichzeitig, sondern stufenweise in das Verfahren einzusteigen.
  • Mit dem Einstieg in das ELStAM-Verfahren sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Merkmale für den Lohnsteuerabzug genau prüfen. Ergeben sich Abweichungen, kann bis zu sechs Monate weiter nach den bisherigen Papierbescheinigungen abgerechnet werden.
  • Zum Einstieg der Arbeitgeber in das ELStAM-Verfahren wird die Verwendung eines Organisationszertifikats im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de/eportal empfohlen. Dies entfällt, wenn ein Steuerberater oder anderer Dienstleister die Aufgaben der Lohnbuchhaltung übernimmt.

Mehr Informationen unter

www.elster.de und

www.schleswig-holstein.de/FM/DE/Steuern/ELSTAM/elstam_node.html

 

Anlage 2

Anlage 2

 

Normenkette

EStG § 39

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