Rz. 42
[Autor/Stand] Im System des deutschen Steuerrechts wird die Erbschaftsteuer vorwiegend den Verkehrsteuern zugerechnet, weil sie den wirtschaftlichen Vorgang des Substanzüberganges besteuert. Die Erbschaftsteuer ist Personensteuer, weil sie auf die Person des Erben (Erwerbers) zugeschnitten ist. Besteuert wird das durch die Erbschaft (Schenkung) unentgeltlich Erworbene, weil es die steuerliche Leistungsfähigkeit des Erben (Beschenkten) erhöht. Beim Vergleich mit den indirekten Steuern zählt sie zu den direkten Steuern.
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