Rz. 48

Nach dem rechtskräftigen Urteil des LG Magdeburg (LG Magdeburg, Urt. v. 25. 09. 2012, 11 O 1037/09, DStRE 2014, S. 253) sind "Nur"-Wirtschaftsprüfer nicht an die StBVV gebunden. Dies gilt auch für "Nur"-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

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