Rz. 43
Die Vergütung für eine Wirtschafts-, Unternehmens- und Vermögensgestaltungsberatung ist weder durch Gesetz noch Verordnung geregelt. Neben Pauschalhonoraren sind auch Zeit- und Werthonorare üblich. Der Gebührenrahmen für das Zeithonorar dürfte sich zwischen 150 bis 300 Euro/angefangene Stunde erstrecken (vgl. E II – Rz. 29–36). Regelmäßig wird aber die Abrechnung nach Zeitaufwand sachgerecht sein (differenzierend: Schäfer, Unternehmensberatung durch StB, DStR 1997, S. 794f).
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