Rz. 34

Der StB kann im Auftrag seines Mandanten die Sanierung des Unternehmens zur Abwendung der Insolvenz beraten und begleiten. Zu beachten ist jedoch, dass bei dieser Tätigkeit ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vermieden wird.

Bei dieser Tätigkeit ist eine Fortbestehensprognose unter Ermittlung der nach der Sanierung sich ergebenden Ertrags-, Finanz- und Vermögenssituation zu erstellen. Dies kann nur ausgehend von einer Analyse der Vergangenheitswerte und unter Berücksichtigung der Sanierungsmaßnahmen erfolgen.

In der Regel sind bei den Sanierungsmaßnahmen sowohl die Überprüfung der Umsatzentwicklung und des Marketings als auch der Kosten und des internen Kontrollsystems sowie der Kalkulation und Finanzierungssituation erforderlich. Hierbei fallen viele Verhandlungen mit Kreditinstituten und sonstigen Gläubigern, dem Personal und den Betriebsinhabern bzw. leitenden Mitarbeitern an. Eine Begleitung der Sanierung kann über mehrere Jahre gehen.

Die Honorierung erfolgt gem. § 612 BGB und sollte in der Regel nach Zeitaufwand vereinbart werden, weil der Umfang der Tätigkeiten von vornherein nicht immer eindeutig kalkuliert werden kann. Da diese Tätigkeiten im Wesentlichen den Berufsträger selbst fordern und ein nicht unerhebliches Risiko bei dieser Tätigkeit vorliegt, sollte ein Stundensatz von mindestens 150 Euro zugrunde gelegt werden (vgl. E II – Rz. 29–36).

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