Alfred Kruhl[*]

Durch das "Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht" vom 21.12.2021 (BGBl. I 5250) wurde der Durchschnittssatz für die vereinfachte Besteuerung pauschalierender land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach § 24 UStG ab 1.1.2022 von 10,7 % auf 9,5 % gesenkt und der Berechnungsmodus für den Durchschnittssatz im Gesetz festgeschrieben. Laut Angaben im Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 20/12) ergeben sich durch diese Regelung Umsatzsteuermehreinnahmen für einen vollen Veranlagungszeitraum von 12 Monaten im Kassenjahr 2022 i.H.v. 80 Mio. EUR und ab 2023 bis 2025 i.H.v. jeweils 95 Mio. EUR. Das Gesetz ist am 1.1.2022 in Kraft getreten. Der folgende Beitrag nimmt die Sonderregelung für Pauschallandwirte in den Blick.

[*] OAR a.D. Alfred Kruhl war bis zu seiner Pensionierung in der ehemaligen Grundsatzabteilung des BMF u.a. im Bereich des Umsatzsteuerrechts tätig.

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