Tz. 104
Stand: EL 72 – ET: 11/2011
Die Überführung von WG in das mitunternehmerische BV der aufnehmenden Pers-Ges im Wege der Nutzungsüberlassung, so dass stlich Sonder-BV gebildet wird, oder durch bloße Verschaffung des wirtsch Eigentums, so dass stlich eine Zuordnung abweichend von den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen beim wirtsch Eigentümer erfolgt, ist nach hA und Auff der Fin-Verw – wie bei der Vorgängerregelung – gem § 1 Abs 3 UmwStG nach § 24 UmwStG begünstigt (UE str; dazu s Tz 14, 16 und 19).
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