Stand: EL 100 – ET: 10/2020
VGA können nicht nur in Geld-, sondern auch in Sachzuwendungen bestehen. Gesellschaftsrechtlich veranlasste Sachzuwendungen an einen Gesellschafter sind mit dem gW zu bewerten; s H 8.6 "Hingabe von WG" KStH. Für den Fall, dass die Sachzuwendung USt auslöst; s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Umsatzsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung". Im Übrigen s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Sachdividende".
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