Stand: EL 112 – ET: 12/2020

Übernimmt eine Kö die Lösegeldzahlung für einen Gesellschafter oder eine diesem nahe stehende Pers, so ist die dadurch eingetretene Vermögens- und Einkommensminderung gesellschaftsrechtlich veranlasst und führt zur Annahme einer vGA. Auch eine Lösegeldzahlung, die eine Kö für die Freilassung ihres Gesellschafters und dessen Bruder, ihres GF, zum Schutz der Familie des Gesellschafters leistet, ist auch dann als vGA anzusehen, wenn die Entführung auf einer Dienstreise stattgefunden hat; s Urt des BFH v 22.02.2001 (BFH/NV 2001, 1048).

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