Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Zahlt eine Kö an ihren beherrschenden Ges-GF eine Zusatzvergütung für den Fall der Geburt eines Kindes, führt dies zum Ansatz einer vGA, wenn derartige Vergütungen nicht im Anstellungsvertrag geregelt sind. Es kommt dabei nicht darauf an, ob solche Beihilfen auch an andere Arbeitnehmer des Betriebs gezahlt werden. Eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn die Zahlung an alle Arbeitnehmer in einer Betriebsvereinbarung verbindlich geregelt ist und diese auch für den Ges-GF gilt (zB durch Bezugnahme im Anstellungsvertrag).

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