Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10;

Eisgruber, Unternehmens-StRef 2001: Das Halbeink-Verfahren auf der Ebene der Kö, DStR 2000, 1493;

Frotscher, Die kstliche Übergangsregelung nach dem StSenkG, BB 2000, 2280;

Klapdor/Hild, Die Übergangsregelungen im neuen KSt-Recht, DStZ 2000, 737;

Neu/Neumann/Neumayer, St-Optimierung nach der Unternehmens-StRef, Sonderheft EStB/GmbH-StB 2000;

Schiffers, Die vGA im Halbeink-Verfahren, GmbH-StB 2000, 242;

Düll/Fuhrmann/Eberhard, Verlustvor- und -rücktrag beim Übergang zum neuen KSt-Recht, DStR 2001, 641;

Hoffmann, Die "EK 02-Falle" von 2001 bis 2015, GmbH-StB 2001, 34;

Lang, KSt-Erhöhung und -Minderung bei oGA und vGA während der 15-jährigen Übergangszeit, DB 2001, 2110;

Ley/Strahl, Stlicher Handlungsbedarf zum Jahreswechsel 2001/2002, DStR 2001, 1997;

Semmler, Die KSt-Minderung und -Erhöhung sowie die Einlagenrückgewähr nach dem StSenkG, DStR 2001, 1337;

Lang, Das System der Ausschüttungen in der 15-jährigen Übergangszeit, DB 2002, 1793;

Semmler, KSt-Erhöhung nach dem KStG 2001 für GA, die dem Anrechnungsverfahren unterliegen, DStR 2002, 391;

Semmler, GA beim Übergang vom Anrechnungs- zum Halbeink-Verfahren, NWB F 4, 4659;

Djanani/Brähler/Steffen, Die Verwendungsreihenfolge im neuen KSt-Recht, StStud 2003, 653;

Schnitger, Verstoßen KSt-Erhöhung und Gesellschafter-Fremdfinanzierung gegen die Mutter-Tochter-Richtlinie? GmbHR 2003, 1240;

Semmler, KSt-Minderung und KSt-Erhöhung nach dem StVergAbG, NWB F 4, 4725;

Graf zu Solms-Laubach, § 33 Abs 2 KStG: KSt-Erhöhung durch Verlustrücktrag? DStR 2004, 1024;

Kussmaul/Richter/Meyering, Probleme bei der Ermittlung der KSt-Erhöhung iRv § 38 Abs 2 KStG (EK 02), DB 2004, 1907;

Blumenberg/Lechner, Der Reg-Entw des SEStEG: Entstrickung und Sitzverlegung bei Kap-Ges, Neuerungen beim Einlagekonto, KSt-Min derung und -Erhöhung sowie sonstige Änderungen im KSt-Recht, BB 44/2006, BB-special, 25;

Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des KStG, DB 2006, 2648;

Förster/Felchner, Auszahlung des KSt-Guthabens nach dem Reg-Entw des SEStEG, DStR 2006, 1725;

Frotscher, Zur Europarechtswidrigkeit der "Nachversteuerung" nach § 38 KStG, BB 2006, 861;

Rödder/Schumacher, Das kommende SEStEG: Die geplanten Änderungen des EStG, KStG und des AStG, DStR 2006, 1481;

Schönherr/Lemaitre, Der Entw des SEStEG: Geplante Änderungen im EStG, KStG und GewStG, GmbHR 2006, 561;

Winkeljohann/Fuhrmann, SEStEG: Einlagekonto, KSt-Guthaben und Nachversteuerung von EK 02-Beträgen auf dem Weg nach Europa, DB 2006, 1862;

Schneider, Änderungen im KSt-Recht nach dem SEStEG, NWB 2007, F 4, 5139;

Dötsch/Pung, JStG 2008: Die Änderungen des KStG, des UmwStG und des GewStG, DB 2007, 2669;

Brockmann/Hörster, JStG 2008 – Überblick über die Änderungen im EStG und KStG, NWB 1/2 2008 F 2 9641;

Ott, Rechtsfolgen der Antragstellung nach § 34 Abs 16 KStG auf Weitergeltung der §§ 38 und 40 KStG, DStZ 2008, 577;

Ott, Ges Zwangsbesteuerung des Alt-EK 02 nach den Änderungen durch das JStG 2008, DStZ 2008, 274;

Bolik/Zöller, Etappensieg gegen KSt-Erhöhung nach § 38 Abs 5 KStG, DStR 2012, 738.

1 Allgemeines; Rechtsentwicklung; persönlicher Anwendungsbereich

 

Tz. 1

Stand: EL 62 – ET: 02/2008

§ 38 KStG, der auf der Feststellung der modifizierten Endbestände des VEK nach § 36 KStG aufbaut, gehört zu den Sonderregelungen des sechsten Teils des KStG, die den Übergang vom kstlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren regeln. Die Vorschrift, die für die 18-jährige Übergangszeit für die ausschüttende Kö von Bedeutung ist, enthält folgende Regelungen (wegen der Kritik am unsystematischen Aufbau der Vorschrift s Frotscher, in F/M, Rn 1 zu § 38 KStG):

Abs 1 regelt die Fortführung eines positiven Teilbetrags EK 02 während der 18-jährigen Übergangszeit und damit den verfahrensrechtlichen Teil der Norm. Die S 3 und 4 des § 38 Abs 1 KStG regeln, wann und inwieweit der Teilbetrag EK 02für die Finanzierung einer Leistung heranzuziehen ist.
Abs 2 regelt die KSt-Erhöhung und die Verringerung des Teilbetrags EK 02. Er enthält zusammen mit Abs 3 den materiellen Regelungsinhalt.
Abs 3 regelt einen Ausnahmetatbestand. Danach unterbleibt die KSt-Erhöhung, wenn die Ausschüttung den stfreien Bereich nicht verlässt.
Die durch das JStG 2008 angefügten Abs 4–10 regeln die Umstellung auf eine ratierliche KSt-Erhöhung.
 

Tz. 1a

Stand: EL 62 – ET: 02/2008

Obwohl § 38 KStG erst durch das StSenkG in das KStG eingefügt worden ist, ist er bereits nach Jahresfrist durch das UntStFG in weiten Bereichen neu gefasst worden. Damit hat der Gesetzgeber die meisten Unzulänglichkeiten der urspr Gesetzesfassung beseitigt, auf die das Fachschrifttum hingewiesen hatte.

Die geänderte Fassung des § 38 KStG ist gem § 34 Abs 4 KStG idF des UntStFG erstmals für den VZ anzuwenden, für den das KStG nF erstmals anzuwenden ist. MaW: § 38 KStG idF des StSenkG ist nie zur Anwendung gekommen.

Eine redaktionelle Änderung erfolgte durch das StBAG v 23.07.2002 (BGBl I 2002, 2715). Parallel zu dem in § 37 Abs 2a Nr 1 KStG idF des StVergAbG geregelten Moratorium, auf Grund dessen oGA in der ...

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