Tz. 214

Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Sind iRd Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG eingebrachte WG zum für die Beurteilung der Werterhöhung maßgebenden Zeitpunkt (s Tz 226) nicht mehr im BV der Übernehmerin vorhanden, kann eine Aufstockung der Bw bei der Übernehmerin nicht mehr erfolgen. Die stliche Verwertbarkeit des diesen WG anteilig zuzuordnenden Aufstockungsbetrags für die (Gesamt-)Sacheinlage richtet sind danach, ob

  • die WG von der Übernehmerin vor Beginn ihres Wj, in das das schädliche Ereignis iSd § 22 Abs 1, Abs 3 UmwStG fällt, zum gW übertragen worden sind (in diesem Fall ist der anteilige Aufstockungsbetrag als BA (sofort) abzugsfähig, s Tz 215) oder
  • die WG unter anderen stlichen Rahmenbedingungen aus dem BV der Übernehmerin ausgeschieden sind (in diesem Fall geht der anteilige Aufstockungsbetrag stlich unter, s Tz 220ff).

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