Tz. 117

Stand: EL 91 – ET: 11/2017

IdR sind auch bei tw Beginn einer StBefreiung durch den Tw-Ansatz in der Schluss-Bil für die aus dem BV des bisherigen größeren stpfl Bereichs ausscheidenden WG die stillen Reserven aufzudecken und zu versteuern. Hierzu s Tz 37–40 sowie s Tz 108–109 Bsp.

Zur Tw-Ermittlung s Tz 41–42, zur Besteuerung des Schlussgewinns s Tz 43–44.

 

Tz. 118

Stand: EL 91 – ET: 11/2017

Die Sonderregelung des § 13 Abs 4 KStG für nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Kö, nach der durch Bw-Ansatz auf die Realisierung der stillen Reserven der aus dem BV ausscheidenden WG verzichtet wird, gilt auch bei tw Beginn einer StBefreiung. Beim partiellen Wechsel ist nach § 13 Abs 5 KStG die Regelung des § 13 Abs 4 KStG auf den vom Wechsel betroffenen Teil des BV anzuwenden. Zum Bw-Ansatz in der Schluss-Bil s Tz 60-65.

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