Tz. 277
Stand: EL 80 – ET: 04/2014
AK in ausl Währung sind nach dem im Anschaffungszeitpunkt maßgeblichen Kurs in EUR/DM umzurechnen (s R 17 Abs 7 S 1 EStR 2012). Zu einer in einer Fremdwährung geleisteten Einzahlung in eine Kap-Rücklage s Urt des BFH v 27.04.2000 (BStBl II 2001, 168). Wegen weiterer Einzelheiten s Tz 243.
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