Tz. 267

Stand: EL 63 – ET: 06/2008

Die Rückbeziehungsmöglichkeit gem § 20 Abs 7 und 8 UmwStG kann grds nicht zu einer rückwirkenden Begründung eines Organschaftsverhältnisses führen, s § 20 UmwStG (SEStEG) Tz 335.

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