Tz. 198

Stand: EL 103 – ET: 09/2021

Unter Sponsoring wird die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen und sozialen Bereichen verstanden, die dem Empfänger – beispielsweise einem Verein oder einer öff-rechtlichen Kö – helfen soll, seine/ihre Aufgaben besser erfüllen zu können. Gleichzeitig verfolgt der Geber, also der Sponsor, aber auch eigene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit. Die Fin-Verw hat im AEAO Nr 8–11 zu § 64 Abs 1 zur ertragstlichen Behandlung des Sponsorings Stellung genommen.

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