Tz. 11

Stand: EL 64 – ET: 10/2008

Der SolZ ist eine Ergänzungsabgabe zu einer nabzb Personen-St (ESt oder KSt) und ist damit ebenfalls eine nabzb Ausgabe.

Da er nicht zur KSt-Tarifbelastung gehört, kann er nicht im üblichen (für die KSt vorgesehenen) Verfahren als Anrechnungsguthaben weitervermittelt werden. Vielmehr verringert der SolZ in der Gliederungsrechnung gem § 31 Abs 1 Nr 4 KStG 1999 als sonstige nabzb Ausgabe den ungemildert mit KSt belasteten Teilbetrag und wird damit definitiv mit KSt (und SolZ) belastet. Wegen des eigenständigen vereinfachten Anrechnungsverfahrens für den SolZ s Tz 13  – 16.

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