Tz. 189

Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer Kap-Ges ist grds stfreie Vermögensverw (§ 14 S 3 AO). Sie stellt jedoch dann einen wG iSd § 64 AO dar, wenn mit der Beteiligung ein entsch Einfluss auf die lfde Geschäftsführung der Kap-Ges ausgeübt wird (vgl AEAO Nr 3 zu § 64).

 

Tz. 190

Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Doppelstiftungsmodell

Von der Fin-Verw wird stlich anerkannt, dass die Anteile an einer Kap-Ges tw von der gemeinnützigen Stiftung und tw von einer nicht gemeinnützigen Familienstiftung gehalten werden. Dabei kann die lfd Einflussnahme der gemeinnützigen Stiftung auf das Unternehmen stark beschr werden; in diesem Fall erfolgt die Unternehmensführung durch die Familienstiftung. Diese Vorgehensweise wird als sog Doppelstiftungsmodell bezeichnet.

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