Tz. 180

Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Vereine und Stiftungen in eine Kap-Ges bestehen gemeinnützigkeitsrechtlich keine Besonderheiten. Daher gelten die Tz 139–155 entspr.

Von besonderer Bedeutung in der Praxis ist die Einbringung des stpfl wG "Fußball-Lizenzspielbetrieb" in eine entspr stpfl Kap-Ges (GmbH, AG oder KGaA). Diese kann sich in Form der Ausgliederung (s § 123 Abs 3 UmwG) oder als "normale" Sacheinlage vollziehen. Zu den gemeinnützigkeitsrechtlichen Erfordernissen s Tz 141; zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Betriebs iSd § 20 Abs 1 UmwStGTz 183.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge