Tz. 17

Stand: EL 105 – ET: 03/2022

Nicht zu den begünstigten Tätigkeiten gehören die Vermietung von Wohnungen sowie von Räumen in Wohnheimen, soweit sie an Nichtmitglieder erfolgen.

Ebenfalls nicht begünstigte Tätigkeiten sind die Herstellung, der Erwerb und der Betrieb der Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen dann, wenn die Anlagen und Einrichtungen nicht überwiegend für Mitglieder bestimmt sind.

 

Tz. 18

Stand: EL 105 – ET: 03/2022

Zu weiteren nicht begünstigten Tätigkeiten s Schr des BMF v 22.11.1991 (aaO Rn 42):

  • Beteiligungen an anderen Unternehmen (Kö oder Pers-Ges)
  • Verkauf von WG, die den nichtbegünstigten Geschäften gedient haben (hierunter fällt uE auch die Veräußerung von Mietwohngrundstücken, deren Wohnungen bisher an Nichtmitglieder vermietet waren);
  • Finanzierung von Mieterzeitschriften durch Anzeigen Dritter;
  • Annahme von Spenden für Mieterfeste;
  • Einräumung von Erbbaurechten;
  • Durchführung von Reparaturen, zu denen vertraglich die Mieter verpflichtet sind (insbes Schönheitsreparaturen). Schädlich ist dabei stets die Reparaturausführung durch eigene Handwerker.
  • bei Vermietungsgen mit Spareinrichtungen die Anlage von Spareinlagen.
 

Tz. 19

Stand: EL 105 – ET: 03/2022

Darüber hinaus ist als schädlich anzusehen:

  • die Baubetreuung
  • die Raum- oder Personalüberlassung an eine TG, die zur Ausgliederung nicht begünstigter Tätigkeiten gegründet worden ist.
  • Veräußerung von Mietwohngrundstücken, deren Wohnungen an Nichtmitglieder vermietet waren. In diesem Fall ist die Veräußerung uE stets – ebenso wie die bisherige Vermietung – dem nichtbegünstigten Tätigkeitsbereich zuzurechnen. Es kommt hier nicht darauf an, ob diese Grundstücksveräußerung gew Charakter hat. Da die bisherige Vermietung an Nichtmitglieder dem nicht begünstigten Bereich zuzurechnen war, muss auch die Veräußerung insoweit stets dem nicht begünstigten Bereich zugeordnet werden.
  • die Verwaltung von Mietwohnungen,
  • die Verwaltung von Eigentumswohnungen,
  • die Überlassung von Räumen für Gew,
  • die Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen.

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