Tz. 22

Stand: EL 61 – ET: 11/2007

Eine Bw-Fortführung ist nach § 11 Abs 1 S 1 Nr 2 UmwStG zulässig, wenn die (von der Übernehmerin gewährte) Gegenleistung in Anteilen bzw Mitgliedschaftsrechten besteht. Wegen Einzelheiten s § 11 UmwStG (SEStEG) Tz 34, 35.

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