Tz. 222
Stand: EL 80 – ET: 04/2014
Durch das JStG 1996 wurde in § 17 Abs 1 S 1 EStG der bisherige HS 2 mit Wirkung ab dem VZ 1996 gestrichen. Das bedeutet, dass Anteilsveräußerungen ab dem 01.01.1996 auch dann stpfl sind, wenn aus einer wes Beteiligung ein Kleinstanteil bis 1 % veräußert wird.
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