Tz. 42

Stand: EL 86 – ET: 05/2016

§ 5 Abs 3 S 1 UmwStG fingiert für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung eine Überführung der in einem (inl oder ausl) BV gehaltenen Anteile zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Übernehmerin. MaW: Die Anteile werden nicht tats zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Pers-Ges bzw der natürlichen Person eingelegt, sondern nur für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung (außerhalb der Bil) wird eine Überführung fingiert. § 5 Abs 3 S 1 UmwStG ist nicht nur in den Fällen, in denen sich ein Übernahmegewinn ergibt, sondern auch in den Fällen, in denen sich ein Übernahmeverlust ergibt, anzuwenden, obwohl § 5 Abs 3 S 1 UmwStG nur die Gewinnermittlung nennt. GlA s Schnitter (in F/M, § 5 UmwStG Rn 56) und s Schmitt (in S/H/S, 6. Aufl, § 5 UmwStG Rn 35).

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