Tz. 826

Stand: EL 92 – ET: 03/2018

Soll ein beherrschender Ges-GF anlässlich eines eigenes Dienstjubiläums (zB 25-jährige GF-Tätigkeit für die GmbH) oder eines Geschäftsjubiläums des Unternehmens (zB 100-jähriges Bestehen des Betriebs) eine Zusatzvergütung erhalten, muss dies zuvor klar und eindeutig vereinbart werden. Dies gilt selbst dann, wenn auch andere Arbeitnehmer eine derartige Vergütung erhalten.

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