Tz. 22
Stand: EL 70 – ET: 12/2010
Die S 6–8 des § 34 Abs 12 KStG enthalten eine den S 2–5 vergleichbare Sonderregelung (s Tz 19 ff) für den Fall der Weiterausschüttung von EK 40 im oa Übergangsjahr von der T – GmbH an die M-GmbH.
Auch das zur sog phasengleichen Vereinnahmung Gesagte (s Tz 21, 21a) gilt hier entspr.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen