Tz. 220
Stand: EL 94 – ET: 10/2018
Nach § 40 S 1 Nr 3 KStG 1999 wurde die KSt nicht nach § 27 KStG 1999 erhöht, wenn eine von der KSt befreite Kap-Ges GA an eine jur Pers d öff Rechts vornahm.
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