Tz. 390
Stand: EL 92 – ET: 03/2018
Hier sind vor allem die Höhe des Umsatzes und die Anzahl der Arbeitnehmer von Bedeutung. Je größer das Unternehmen ist, desto höher kann das angemessene Gehalt liegen.
Begründet ist dies vor allem in der anspruchsvolleren Aufgabenstellung und Verantwortung. Die Angemessenheit des Geschäftsführergehalts wird bei einer GmbH mit einem Umsatz von 50 Mio EUR und 200 Beschäftigten zwangsläufig völlig anders zu beurteilen sein als bei einer kleinen Handwerker-GmbH mit einem Umsatz von 500 000 EUR.
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