Tz. 77

Stand: EL 109 – ET: 03/2023

Soweit sich eine Beteiligung an einer Kap-Ges im (Sonder-)BV einer Pers-Ges befindet, sind evtl (offene oder verdeckte) GA Gegenstand der gesonderten und einheitlichen Feststellung gem § 179 Abs 2 S 2, § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a AO. Wegen der Frage, ob die betreffenden Eink "brutto" oder unter Anwendung der St-Befreiung gem § 8b Abs 1, 5 KStG ("netto") festzustellen sind s § 8b KStG Tz 339 sowie s Urt des BFH v 06.02.2020 (BStBl II 2020, 448).

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