Tz. 65

Stand: EL 54 – ET: 07/2005

Im Zusammenhang mit der Umwandlung stellen sich auch eine Reihe verfahrensrechtlicher Fragen. Insbes sind die in den Schr des BMF v 15.07.1998 (BStBl I 1998, 630) und v 22.12.2000 (BStBl I 2000, 1549) zusammengestellten Grundsätze zur Bekanntgabe von Verw-Akten zu beachten. Wenn die Übertragerin im Zeitpunkt der Bescheiderteilung für ihre letzte KSt-Veranlagung und EK-Gliederung nicht mehr besteht, sind die für sie bestimmten St-Bescheide an die Rechtsnachfolgerin zu richten s Urt des BFH v 16.01.1974 (BStBl II 1974, 388). In den St-Bescheiden ist entspr dem oa BMF-Schr darauf hinzuweisen, dass sie an die Übernehmerin in ihrer Eigenschaft als Rechtsnachfolgerin ergehen. Wg der örtlichen Zuständigkeit der FÄ in Verschmelzungsfällen s Vfg der OFD Chemnitz v 02.10.2001, DB 2001, 2323).

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