Tz. 160

Stand: EL 88 – ET: 01/2017

Frotscher in F/D, Anh zu § 8 KStG Rn 45, schlägt eine umfassende Alternativdefinition der vGA vor. Er orientiert sich dabei zwar durchaus an der Definition des BFH, hält diese aber für zu abstrakt; die bisherige Definition gebe das Wesen der vGA nicht ausreichend wieder.

Schwedhelm (s Streck, § 8 KStG Rn 167) bemängelt, dass die Rspr des BFH nicht von einem einheitlichen systematischen Konzept der vGA bestimmt werde. Schließlich sei der BFH für die Fortbildung des Rechts zuständig. Auch hier scheint das Verhältnis zur AE-Ebene Ausgangspunkt der (sehr allgemein gehaltenen) Kritik zu sein.

Andere Literaturstimmen wenden sich gegen die Auff des BFH, dass eine vGA zu einer außerbilanziellen Korrektur führt. Sie halten eine Korrektur innerhalb der St-Bil für zweckmäßiger; insbes s Bareis (BB 2005, 354, DB 2010, 2637), s Bareis/Siegel (BB 2008, 479), s Briese (GmbHR 2005, 597, BB 2014, 1943, DB 2014, 2610, FR 2014, 1001); s Weber-Grellet (BB 2014, 2263).

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